Wissenswertes von A bis Z
Bereits vor Ihrem ersten Praxisbesuch helfe ich Ihnen bei den wichtigsten Fragen, die es rund um Ihre Therapie zu klären gilt. Im Folgenden finden Sie Wissenswertes zu der Praxis und zum Therapieablauf.
Ersttermin: Was Sie mitbringen sollten
Idealerweise bringen Sie sportliche, bequeme Kleidung und ein Badetuch mit. An die bewilligte Verordnung Ihres Arztes für physiotherapeutische Behandlungen sollten Sie ebenso denken wie an eventuell vorhandene Röntgenaufnahmen.
Information
Vor dem Therapiebeginn sollten Sie sich eine "chefärztliche Bewilligung" von Ihrem Arzt ausstellen lassen.
Damit ist eine teilweise Rückerstattung der Kosten je nach Krankenkasse gewährleistet.
Es wird für Physiotherapie eine Verordnung über
10x Physiotherapie á 30 Minuten
oder
10x Physiotherapie à 45 Minuten
und/oder
10x Teilmassage à 15 Minuten verordnet.
Bei einem Hausbesuch ist es wichtig, dass der Zusatz " +Hausbesuch" vermerkt ist.
Die Bezahlung der Behandlung erfolgt nach jeder Therapiestunde.
Die mit Therapieende ausgestellte Honorarnote reichen Sie dann zusammen mit dem chefärztlichen bewilligten Verordnungsschein, auf dem die einzelnen Behandlungen vom Therapeuten vermerkt wurden, bei Ihrer zuständigen Krankenkasse ein.
Wenn Sie eine private Zusatzversicherung (ambulante Zusatzversicherung, Unfallversicherung, etc.) abgeschlossen haben, so können möglicherweise die restlichen Therapiekosten dadurch gedeckt sein. (bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung)
Kostenübernahme: Ich helfe gerne weiter
Bei Fragen zum Thema Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse informiere ich Sie gerne vor Ort oder per Telefon. Ich freue mich auf Ihren Anruf unter
+43 (0)699 10031845.
Therapiezeiten: Auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt
Termine können individuell nach Ihren Wünschen mit mir vereinbart werden. Bitte beachten Sie eventuelle Vorlaufzeiten.
Wichtiger Hinweis
Ich bitte Sie bereits vereinbarte Termine mindestens 24 Stunden vorher abzusagen, damit ich den Termin anderweitig vergeben kann.
Andernfalls sehe ich die Therapie als konsumiert an und wird in Rechnung (volle Behandlungskosten) gestellt.